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Fachwort
Deutschhinzuzurechnen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: hinzuzurechnen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2327. 1 Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst ein Geschenk von dem Erblasser erhalten , so ist das Geschenk in gleicher Weise wie das dem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und zugleich dem Pflichtteilsberechtigten auf die Ergänzung anzurechnen . Ein nach § 2315 anzurechnendes Geschenk ist auf den Gesamtbetrag des Pflichtteils und der Ergänzung anzurechnen .