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Fachwort
Deutschhinterlassenen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: hinterlassenen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2316. 2 Ist der Pflichtteilsberechtigte Erbe und beträgt der Pflichtteil nach Absatz 1 mehr als der Wert des hinterlassenen Erbteils , so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben den Mehrbetrag als Pflichtteil verlangen , auch wenn der hinterlassene Erbteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils erreicht oder übersteigt .