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Fachwort
Deutschfruchttragende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: fruchttragende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1213. 2 Ist eine von Natur fruchttragende Sache dem Pfandgläubiger zum Alleinbesitz übergeben , so ist im Zweifel anzunehmen , dass der Pfandgläubiger zum Fruchtbezug berechtigt sein soll .