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Fachwort
Deutschfehlgeschlagen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: fehlgeschlagen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 359 Der Verbraucher kann die Rückzahlung des Darlehens verweigern , soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer , mit dem er den verbundenen Vertrag geschlossen hat , zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden . Dies gilt nicht bei Einwendungen , die auf einer zwischen diesem Unternehmer und dem Verbraucher nach Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags vereinbarten Vertragsänderung beruhen . Kann der Verbraucher Nacherfüllung verlangen , so kann er die Rückzahlung des Darlehens erst verweigern , wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist .
BGB 440 Außer in den Fällen des § 281 Abs . 2 und des § 323 Abs . 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht , wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs . 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist . Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen , wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt .
BGB 636 Außer in den Fällen des § 281 Abs . 2 und des § 323 Abs . 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht , wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 635 Abs . 3 verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist .
BGB 637. 2 § 323 Abs . 2 findet entsprechende Anwendung . Der Bestimmung einer Frist bedarf es auch dann nicht , wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist .