| Fachwort | 
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  | Deutsch | elektronischer   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | elektronischer  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 484. 1 Der Teilzeit-Wohnrechtevertrag bedarf der schriftlichen Form , soweit nicht in anderen Vorschriften eine strengere Form vorgeschrieben ist . Der Abschluss des Vertrags in elektronischer Form ist ausgeschlossen . Die in dem in § 482 bezeichneten , dem Verbraucher ausgehändigten Prospekt enthaltenen Angaben werden Inhalt des Vertrags , soweit die Parteien nicht ausdrücklich und unter Hinweis auf die Abweichung vom Prospekt eine abweichende Vereinbarung treffen . Solche Änderungen müssen dem Verbraucher vor Abschluss des Vertrags mitgeteilt werden . Unbeschadet der Geltung der Prospektangaben nach Satz 3 muss die Vertragsurkunde die in der in § 482 Abs . 2 bezeichneten Rechtsverordnung bestimmten Angaben enthalten .   | 
 | BGB 630 Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern . Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken . Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen . Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist , findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung .   | 
 | BGB 761 Zur Gültigkeit eines Vertrags , durch den eine Leibrente versprochen wird , ist , soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist , schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich . Die Erteilung des Leibrentenversprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen , soweit das Versprechen der Gewährung familienrechtlichen Unterhalts dient .   | 
 | BGB 766 Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich . Die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen . Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt , wird der Mangel der Form geheilt .   | 
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