kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschehrenamtlicher Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ehrenamt|licher
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1791a. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann zum Vormund bestellt werden , wenn er vom Landesjugendamt hierzu für geeignet erklärt worden ist . Der Verein darf nur zum Vormund bestellt werden , wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist oder wenn er nach § 1776 als Vormund berufen ist ; die Bestellung bedarf der Einwilligung des Vereins .
BGB 1791b. 1 Ist eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden , so kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden . Das Jugendamt kann von den Eltern des Mündels weder benannt noch ausgeschlossen werden .
BGB 1908f. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden , wenn er gewährleistet , dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen , weiterbilden und gegen Schäden , die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können , angemessen versichern wird , 2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht , diese in ihre Aufgaben einführt , fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät , 2a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert , 3. einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht .