Fachwort |
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Deutsch | ehrenamtlicher | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | ehrenamt|licher |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 1791a. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann zum Vormund bestellt werden , wenn er vom Landesjugendamt hierzu für geeignet erklärt worden ist . Der Verein darf nur zum Vormund bestellt werden , wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist oder wenn er nach § 1776 als Vormund berufen ist ; die Bestellung bedarf der Einwilligung des Vereins . |
| BGB 1791b. 1 Ist eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden , so kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden . Das Jugendamt kann von den Eltern des Mündels weder benannt noch ausgeschlossen werden . |
| BGB 1908f. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden , wenn er gewährleistet , dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen , weiterbilden und gegen Schäden , die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können , angemessen versichern wird , 2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht , diese in ihre Aufgaben einführt , fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät , 2a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert , 3. einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht . |
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