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Fachwort
Deutschbenachteiligte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: benachteiligte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 313. 3 Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar , so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten . An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung .