| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | beaufsichtigen | Grundwort | sichtigen | 
	| Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben | Trennung: | be|auf|sich|ti|gen | 
  	| Inhalt | Kultur -> Begegnung Person -> Sehen | Status: | Beziehung | 
  | Worttyp | Verb -> Infinitiv -> Präsens | 
  | Konjugation | Konjugation hat | 
| im Mehrwort | BGB 841 Ist ein Beamter , der vermöge seiner Amtspflicht einen anderen zur Geschäftsführung für einen Dritten zu bestellen oder eine solche Geschäftsführung zu beaufsichtigen oder durch Genehmigung von Rechtsgeschäften bei ihr mitzuwirken hat , wegen Verletzung dieser Pflichten neben dem anderen für den von diesem verursachten Schaden verantwortlich , so ist in ihrem Verhältnis zueinander der andere allein verpflichtet . | 
|  | BGB 1631. 1 Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht , das Kind zu pflegen , zu erziehen , zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen . | 
|  | BGB 1908f. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden , wenn er gewährleistet , dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen , weiterbilden und gegen Schäden , die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können , angemessen versichern wird , 2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht , diese in ihre Aufgaben einführt , fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät , 2a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert , 3. einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht . | 
|  |  |