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Fachwort
Deutschbeaufsichtigen Grundwort sichtigen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: be|auf|sich|ti|gen
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Sehen Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortBGB 841 Ist ein Beamter , der vermöge seiner Amtspflicht einen anderen zur Geschäftsführung für einen Dritten zu bestellen oder eine solche Geschäftsführung zu beaufsichtigen oder durch Genehmigung von Rechtsgeschäften bei ihr mitzuwirken hat , wegen Verletzung dieser Pflichten neben dem anderen für den von diesem verursachten Schaden verantwortlich , so ist in ihrem Verhältnis zueinander der andere allein verpflichtet .
BGB 1631. 1 Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht , das Kind zu pflegen , zu erziehen , zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen .
BGB 1908f. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden , wenn er gewährleistet , dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen , weiterbilden und gegen Schäden , die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können , angemessen versichern wird , 2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht , diese in ihre Aufgaben einführt , fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät , 2a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert , 3. einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht .