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Fachwort
DeutschZwischenzinsen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zwischenzinsen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 272 Zwischenzinsen
BGB 272 Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit , so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt .
BGB 813. 2 Wird eine betagte Verbindlichkeit vorzeitig erfüllt , so ist die Rückforderung ausgeschlossen ; die Erstattung von Zwischenzinsen kann nicht verlangt werden .