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Fachwort
DeutschVersprechenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Versprechenden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 332 Hat sich der Versprechensempfänger die Befugnis vorbehalten , ohne Zustimmung des Versprechenden an die Stelle des in dem Vertrag bezeichneten Dritten einen anderen zu setzen , so kann dies im Zweifel auch in einer Verfügung von Todes wegen geschehen .
BGB 333 Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück , so gilt das Recht als nicht erworben .
BGB 334 Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu .