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Fachwort
DeutschUnabhängigkeit Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Unab|häng|igk|eit
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2244 Jede Institution ist , zumindest implizit , von einer bestimmten Sicht des Menschen und seiner Bestimmung beeinflußt , aus der sie ihre Urteilskriterien , ihre Wertordnung und ihre Verhaltensweisen ableitet . Bei der Errichtung ihrer Institutionen gehen die meisten Gesellschaften davon aus , daß dem Menschen ein gewisser Vorrang vor den Dingen gebührt . Einzig die göttlich geoffenbarte Religion hat in Gott , dem Schöpfer und Erlöser , klar den Ursprung und das Ziel des Menschen erkannt . Die Kirche lädt die politischen Verantwortungssträger ein , sich in ihren Urteilen und Entscheidungen nach dieser geoffenbarten Wahrheit über Gott und den Menschen zu richten . Die Gesellschaften , die diese Offenbarung nicht kennen oder sie im Namen ihrer Unabhängigkeit von Gott ablehnen , müssen ihre Maßstäbe und Ziele in sich selbst suchen oder einer Ideologie entnehmen . Und da sie kein objektives Kriterium zur Unterscheidung von gut und böse dulden , maßen sie sich offen oder unterschwellig eine totalitäre Gewalt über den Menschen und sein Schicksal an , wie die Geschichte beweist [ Vgl . CA 45;46. ] .
GG 48. 3 Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene , ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung . Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz .
GG 114. 2 Der Bundesrechnungshof , dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen , prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der und Wirtschaftsführung . Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar Haushaltsdem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten . Im übrigen werden die Befugnisse des Bundesrechnungshofes durch Bundesgesetz geregelt .