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Fachwort
DeutschStiftungszweck Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Stiftungszweck
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 80. 2 Die Stiftung ist als rechtsfähig anzuerkennen , wenn das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des § 81 Abs . 1 genügt , die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint und der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet .