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Fachwort
DeutschStandesbeamter Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Standesbeamter
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1310. 2 Als Standesbeamter gilt auch , wer , ohne Standesbeamter zu sein , das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausgeübt und die Ehe in das Eheregister eingetragen hat .