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Fachwort
DeutschSorgeerklärung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Sorgeerklärung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
BGB 1626b. 1 Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam .
BGB 1626b. 2 Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden .
BGB 1626b. 3 Eine Sorgeerklärung ist unwirksam , soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den §§ 1671 , 1672 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Abs . 1 geändert wurde. .