Fachwort |
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Deutsch | Sollzinssatzes | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Sollzinssatzes |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 489. 1 Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen , 1. wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist , unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages , an dem die Sollzinsbindung endet ; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart , so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages , an dem die Sollzinsbindung endet , kündigen ; 2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen , so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs . |
| BGB 493. 3 Die Anpassung des Sollzinssatzes eines Verbraucherdarlehensvertrags mit veränderlichem Sollzinssatz wird erst wirksam , nachdem der Darlehensgeber den Darlehensnehmer über die Einzelheiten unterrichtet hat , die sich aus Artikel 247 § 15 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergeben . Abweichende Vereinbarungen über die Wirksamkeit sind im Rahmen des Artikels 247 § 15 Abs . 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zulässig . |
| BGB 494. 2 Ungeachtet eines Mangels nach Absatz 1 wird der Verbraucherdarlehensvertrag gültig , soweit der Darlehensnehmer das Darlehen empfängt oder in Anspruch nimmt . Jedoch ermäßigt sich der dem Verbraucherdarlehensvertrag zugrunde gelegte Sollzinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz , wenn die Angabe des Sollzinssatzes , des effektiven Jahreszinses oder des Gesamtbetrags fehlt . |
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