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Fachwort
DeutschScheingeschäft Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Scheingeschäft
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 117 Scheingeschäft
BGB 117. 2 Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt , so finden die für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung .