kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschRechnungsjahre Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Rechnungsjahre
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 110. 2 Der Haushaltsplan wird für ein oder mehrere Rechnungsjahre , nach Jahren getrennt , vor Beginn des ersten Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt . Für Teile des Haushaltsplanes kann vorgesehen werden , daß sie für unterschiedliche Zeiträume , nach Rechnungsjahren getrennt , gelten .