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Fachwort
DeutschNichterfüllung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Nichterfüllung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 338 Wird die von dem Geber geschuldete Leistung infolge eines Umstands , den er zu vertreten hat , unmöglich oder verschuldet der Geber die Wiederaufhebung des Vertrags , so ist der Empfänger berechtigt , die Draufgabe zu behalten . Verlangt der Empfänger Schadensersatz wegen Nichterfüllung , so ist die Draufgabe im Zweifel anzurechnen oder , wenn dies nicht geschehen kann , bei der Leistung des Schadensersatzes zurückzugeben .
§ 340 Strafversprechen für Nichterfüllung
BGB 340. 2 Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu , so kann er die verwirkte Strafe als Mindestbetrag des Schadens verlangen . Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen .
BGB 344 Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam , so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam , selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben .