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Fachwort
DeutschNichteintritts Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Nichteintritts
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 815 Die Rückforderung wegen Nichteintritts des mit einer Leistung bezweckten Erfolges ist ausgeschlossen , wenn der Eintritt des Erfolges von Anfang an unmöglich war und der Leistende dies gewusst hat oder wenn der Leistende den Eintritt des Erfolges wider Treu und Glauben verhindert hat .
BGB 2078. 2 Das Gleiche gilt , soweit der Erblasser zu der Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist .