kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschModernisierung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Modernisierung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 559 Mieterhöhung bei Modernisierung
BGB 559. 1 Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt , die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen , die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken ( Modernisierung ) , oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt , die er nicht zu vertreten hat , so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen .