| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Missverhältnis | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Mis|sver|häl|tnis | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 138. 2 Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft , durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage , der Unerfahrenheit , des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt , die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen . | 
|  | BGB 275. 2 Der Schuldner kann die Leistung verweigern , soweit diese einen Aufwand erfordert , der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht . Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen , ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat . | 
|  | BGB 593. 1 Haben sich nach Abschluss des Pachtvertrags die Verhältnisse , die für die Festsetzung der Vertragsleistungen maßgebend waren , nachhaltig so geändert , dass die gegenseitigen Verpflichtungen in ein grobes Missverhältnis zueinander geraten sind , so kann jeder Vertragsteil eine Änderung des Vertrags mit Ausnahme der Pachtdauer verlangen . Verbessert oder verschlechtert sich infolge der Bewirtschaftung der Pachtsache durch den Pächter deren Ertrag , so kann , soweit nichts anderes vereinbart ist , eine Änderung der Pacht nicht verlangt werden . | 
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