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Fachwort
DeutschLandwirtschaft Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Land|wirtsc|haft
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
1959
DeBartolo
Kte 2440 Direkthilfe ist eine entsprechende Reaktion auf unmittelbare , außerordentliche Bedürfnisse , die z . B . durch Naturkatastrophen und Seuchen verursacht werden . Sie genügt aber nicht , um die aus der Not erwachsenden schweren Schäden zu beheben , noch um Bedürfnisse dauernd zu stillen . Man muß auch die internationalen Wirtschafts - und Finanzinstitutionen erneuern , damit sie sich stärker für gerechte Beziehungen zu den weniger entwickelten Ländern einsetzen [ Vgl . SRS 16. 2 Vgl . CA 26 ] . Die Anstrengungen der armen Länder , die an ihrem Wachstum und ihrer Befreiung arbeiten , sind zu unterstützen [ Vgl . SRS 32 ; CA 51 ] . Dies gilt ganz besonders für den Bereich der Landwirtschaft . Die Bauern stellen , vor allem in der Dritten Welt , die Hauptmasse der Armen dar .
BGB 585. 1 Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn - oder Wirtschaftsgebäuden ( Betrieb ) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet . Landwirtschaft sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung , um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen , sowie die gartenbauliche Erzeugung .
BGB 593a Wird bei der Übergabe eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein zugepachtetes Grundstück , das der Landwirtschaft dient , mit übergeben , so tritt der Übernehmer anstelle des Pächters in den Pachtvertrag ein . Der Verpächter ist von der Betriebsübergabe jedoch unverzüglich zu benachrichtigen . Ist die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache durch den Übernehmer nicht gewährleistet , so ist der Verpächter berechtigt , das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen .