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Fachwort
DeutschKraftfahrzeugs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kraftfahrzeugs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1835. 2 Aufwendungen sind auch die Kosten einer angemessenen Versicherung gegen Schäden , die dem Mündel durch den Vormund oder Gegenvormund zugefügt werden können oder die dem Vormund oder Gegenvormund dadurch entstehen können , dass er einem Dritten zum Ersatz eines durch die Führung der Vormundschaft verursachten Schadens verpflichtet ist ; dies gilt nicht für die Kosten der Haftpflichtversicherung des Halters eines Kraftfahrzeugs . Satz 1 ist nicht anzuwenden , wenn der Vormund oder Gegenvormund eine Vergütung nach § 1836 Abs . 1 Satz 2 in Verbindung mit dem Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz erhält .