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Fachwort
DeutschKostenanschlag Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kostenanschlag
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 632. 3 Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten .
§ 650 Kostenanschlag
BGB 650. 1 Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde gelegt worden , ohne dass der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags übernommen hat , und ergibt sich , dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar ist , so steht dem Unternehmer , wenn der Besteller den Vertrag aus diesem Grund kündigt , nur der im § 645 Abs . 1 bestimmte Anspruch zu .