Fachwort |
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Deutsch | Indulgentiarum | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | In|dul|gen|tia|rum |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen . Was ist der Ablaß ? Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden , die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind . Ihn erlangt der Christgläubige , der recht bereitet ist , unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche , die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet . Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß , je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht . Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden ( Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina normæ 1-3 ) . |
| Kte 1474 Der Christ , der sich mit der Gnade Gottes von seiner Sünde zu läutern und sich zu heiligen sucht , steht nicht allein . Das Leben jedes einzelnen Kindes Gottes ist in Christus und durch Christus mit dem Leben aller anderen christlichen Brüder in der übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes Christi wie in einer mystischen Person in wunderbarem Band verbunden ( Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina 5 ) . |
| Kte 1478 Der Ablaß wird gewährt durch die Kirche , die kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde - und Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet , damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlaß der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt . Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen , sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit , der Buße und der Nächstenliebe anregen [ Vgl . Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina 8 ; K . v . Trient : DS 1835 ] . |
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