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Fachwort
DeutschGroßelternpaar Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Großelternpaar
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1926. 3 Lebt zur Zeit des Erbfalls von einem Großelternpaar der Großvater oder die Großmutter nicht mehr , so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge . Sind Abkömmlinge nicht vorhanden , so fällt der Anteil des Verstorbenen dem anderen Teil des Großelternpaars und , wenn dieser nicht mehr lebt , dessen Abkömmlingen zu .
BGB 1926. 4 Lebt zur Zeit des Erbfalls ein Großelternpaar nicht mehr und sind Abkömmlinge der Verstorbenen nicht vorhanden , so erben die anderen Großeltern oder ihre Abkömmlinge allein .