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Fachwort
DeutschGewerbeordnung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Gewerbeordnung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 630 Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern . Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken . Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen . Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist , findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung .
BGB 630 Upon the termination of a permanent service relationship , the person obliged may demand from the other party a written reference on the service relationship and its duration . The reference must extend , on demand , to the services performed and conduct in service . The reference may not be provided in electronic form . If the person obliged is an employee , section 109 of the Trade Code [ Gewerbeordnung ] applies .