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Fachwort
DeutschFestgehaltenen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Festgehaltenen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 104. 4 Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen . § X .