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Fachwort
DeutschErsitzungszeit Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ersitzungszeit
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 943 Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten , so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute .
BGB 944 Die Ersitzungszeit , die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist , kommt dem Erben zustatten .