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Fachwort
DeutschDurchsuchungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Durchsuchungen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 13. 2 Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter , bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden .