Fachwort |
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Deutsch | Bußsakramentes | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Bußsakramentes |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1447 Im Lauf der Jahrhunderte hat die konkrete Form , in der die Kirche diese vom Herrn erhaltene Vollmacht ausübt , starke Veränderungen durchlaufen . Während der ersten Jahrhunderte war die Versöhnung der Christen , die nach ihrer Taufe ganz besonders schwere Sünden begangen hatten ( etwa Götzendienst , Mord und Ehebruch ) , an eine sehr strenge Disziplin gebunden : Die Pönitenten mußten für ihre Sünden oft jahrelang öffentlich Buße tun , bevor sie Vergebung erhielten . Zu diesem Stand der Büßer ( der nur zur Buße für gewisse schwere Sünden da war ) wurde man nur selten , in gewissen Regionen sogar nur einmal im Leben zugelassen . Von der monastischen Tradition des Ostens angeregt , brachten während des 7. Jahrhunderts irische Missionare die Praxis der Privatbuße nach Kontinentaleuropa . Diese verlangt keine langen öffentlichen Bußleistungen , bevor man die Versöhnung mit der Kirche erlangt . Das Sakrament vollzieht sich nun auf geheimere Weise zwischen dem Pönitenten und dem Priester . Diese neue P raxis sah die Möglichkeit der Wiederholung vor und führte so zu einem regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes . Sie ermöglichte , die Vergebung schwerer und läßlicher Sünden in einer einzigen Feier vorzunehmen . Das ist in großen Linien die Form der Buße , die Kirche bis heute anwendet . |
| Kte 1454 Es ist angemessen , sich durch eine Gewissenserforschung im Licht des Wortes Gottes auf den Empfang des Bußsakramentes vorzubereiten . Die passendsten Texte finden sich in den sittlichen Weisungen der Evangelien und der Apostelbriefe : in der Bergpredigt und den Mahnungen der Apostel [ Vgl . z . B . Röm 12-15 ;Kor 12-13 ; Gal 5 ; Eph 4-6 ] . |
| Kte 1456 Das Geständnis vor dem Priester bildet einen wesentlichen Teil des Bußsakramentes : Von den Büßenden [ müssen ] alle Todsünden , derer sie sich nach gewissenhafter Selbsterforschung bewußt sind , im Bekenntnis aufgeführt werden . . . , auch wenn sie ganz im Verborgenen und nur gegen die zwei letzten Vorschriften der Zehn Gebote begangen wurden [ Vgl . Ex 20,17 ; Dtn 5,21 ; Mt 5,28. ] ; manchmal verwunden diese die Seele schwerer und sind gefährlicher als die , welche ganz offen begangen werden ( K . v . Trient : DS 1680 ) . Indem die Christgläubigen also alle Sünden , die [ ihnen ] ins Gedächtnis kommen , zu bekennen trachten , legen sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit vor , damit sie verziehen werden . Wer aber anders handelt und wissentlich etwas zurückhält , legt der göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den Priester vor . ‚Wenn sich nämlich der Kranke schämt , dem Arzt seine Wunde zu entblößen , so heut die Arznei nicht , was sie nicht kennt‘ ( Hieronymus , Eccl . 10,11 ) ( K . v . Trient : DS 1680 ) . |
| VIII Der Spender des Bußsakramentes |
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