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Fachwort
DeutschBundesrichtern Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bundesrichtern
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 94. 1 Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern . Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt . Sie dürfen weder dem Bundestage , dem Bundesrate , der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören .