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Fachwort
DeutschBeschädigungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Be|sch|ädi|gun|gen
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
7226
DeBartolo
BGB 1134. 2 Geht die Einwirkung von dem Eigentümer aus , so hat das Gericht auf Antrag des Gläubigers die zur Abwendung der Gefährdung erforderlichen Maßregeln anzuordnen . Das Gleiche gilt , wenn die Verschlechterung deshalb zu besorgen ist , weil der Eigentümer die erforderlichen Vorkehrungen gegen Einwirkungen Dritter oder gegen andere Beschädigungen unterlässt .