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Fachwort
DeutschBeistandschaft Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Beistandschaft
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Titel 6 Beistandschaft
§ 1712 Beistandschaft des Jugendamts ; Aufgaben
BGB 1713. 1 Den Antrag kann ein Elternteil stellen , dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde , wenn das Kind bereits geboren wäre . Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu , kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden , in dessen Obhut sich das Kind befindet . Der Antrag kann auch von einem nach § 1776 berufenen Vormund gestellt werden . Er kann nicht durch einen Vertreter gestellt werden .
§ 1714 Eintritt der Beistandschaft