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Fachwort
DeutschBegierlichkeit Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Beg|ier|lich|keit
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 978 Wenn wir zum ersten Mal den Glauben bekennen und in der heiligen Taufe abgewaschen werden , wird uns die Vergebung so reichlich geschenkt , daß keinerlei Schuld - sei es , daß sie durch die Abstammung an uns haftet , sei es , daß wir etwas durch eigenen Willen unterlassen oder getan haben zu tilgen und keinerlei Strafe zu verbüßen bleibt . Jedoch wird niemand durch die Taufgnade von aller Schwachheit der Natur befreit ; vielmehr hat jeder gegen die Regungen der Begierlichkeit , welche uns unablässig zu Sünden anregt , zu kämpfen ( Catech . R . 1,11,3 ) .
Kte 1264 Im Getauften verbleiben jedoch gewisse zeitliche Folgen der Sünde : Leiden , Krankheit , Tod , Gebrechen , die mit dem Leben gegeben sind ( wie etwa Charakterschwächen ) , sowie eine Neigung zur Sünde , die von der Tradition als Konkupiszenz [ Begierlichkeit ] oder , bildhaft , als Herd der Sünde [ fomes peccati ] bezeichnet wird . Da die Begierlichkeit für den Kampf zurückgelassen ist , kann sie denen , die [ ihr ] nicht zustimmen und mit Hilfe der Gnade Christi Jesu mannhaft widerstehen , nicht schaden . Vielmehr wird sogar , ‚wer recht gekämpft hat , den Kranz erhalten‘ ( 2 Tim 2,5 ) ( K . v . Trient : DS 1515 ) .
Kte 1963 Gemäß der christlichen Überlieferung ist das heilige [ Vgl . Röm 7,12 ] , geistige [ Vgl . Röm 7,14 ] und gute [ Vgl . Röm 7,16 ] Gesetz noch unvollkommen . Wie ein Lehrmeister [ Vgl . Gal 3,4 ] zeigt es uns , was zu tun ist , gibt aber nicht von sich aus die Kraft , die Gnade des Heiligen Geistes , zu seiner Erfüllung . Weil es die Sünde nicht wegnehmen kann , bleibt es ein Gesetz der Knechtschaft . Dem hi . Paulus zufolge hat es insbesondere die Aufgabe , die Sünde anzuklagen und ans Licht zu bringen , die im Herzen des Menschen ein Gesetz der Begierlichkeit bildet [ Vgl . Röm 7 ] . Immerhin bleibt das Gesetz auf dem Weg zum Gottesreich die erste Stufe . Es bereitet das auserwählte Volk und jeden Christen auf die Bekehrung und den Glauben an den rettenden Gott vor . Es bietet eine Lehre , die - wie das Wort Gottes - für immer besteht .
Kte 2391 Manche , die zu heiraten beabsichtigen , beanspruchen heute eine Art Versuchsrecht . Wenn auch der Wille zur Heirat fest ist , besteht doch die Tatsache , daß verfrühte geschlechtliche Beziehungen keineswegs die Aufrichtigkeit und die Treue der zwischenmenschlichen Beziehungen von Mann und Frau zu gewährleisten noch sie vor allem gegen Laune und Begierlichkeit zu schützen vermögen ( CDF , Erkl . Persona humana 7 ) . Die leibliche Vereinigung ist nur dann moralisch zu rechtfertigen , wenn zwischen dem Mann und der Frau eine endgültige Lebensgemeinschaft gegründet worden ist . Die menschliche Liebe läßt den bloßen Versuch nicht zu . Sie verlangt eine endgültige und ganze gegenseitige Hingabe der beiden Partner [ Vgl . FC 80 ] .