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Fachwort
DeutschAblösungssumme Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ablösungssumme
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1199. 2 Bei der Bestellung der Rentenschuld muss der Betrag bestimmt werden , durch dessen Zahlung die Rentenschuld abgelöst werden kann . Die Ablösungssumme muss im Grundbuch angegeben werden .
BGB 1200. 1 Auf die einzelnen Leistungen finden die für Hypothekenzinsen , auf die Ablösungssumme finden die für ein Grundschuldkapital geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung .
BGB 1200. 2 Die Zahlung der Ablösungssumme an den Gläubiger hat die gleiche Wirkung wie die Zahlung des Kapitals einer Grundschuld .
BGB 1201. 2 Dem Gläubiger kann das Recht , die Ablösung zu verlangen , nicht eingeräumt werden . Im Falle des § 1133 Satz 2 ist der Gläubiger berechtigt , die Zahlung der Ablösungssumme aus dem Grundstück zu verlangen .