| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | vertragsmäßig | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | vertragsmäßig | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 640. 1 Der Besteller ist verpflichtet , das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen , sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist . Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden . Der Abnahme steht es gleich , wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt , obwohl er dazu verpflichtet ist . | 
|  | BGB 1951. 2 Beruht die Berufung auf demselben Grund , so gilt die Annahme oder Ausschlagung des einen Erbteils auch für den anderen , selbst wenn der andere erst später anfällt . Die Berufung beruht auf demselben Grund auch dann , wenn sie in verschiedenen Testamenten oder vertragsmäßig in verschiedenen zwischen denselben Personen geschlossenen Erbverträgen angeordnet ist . | 
|  | BGB 2278. 2 Andere Verfügungen als Erbeinsetzungen , Vermächtnisse und Auflagen können vertragsmäßig nicht getroffen werden . | 
|  | BGB 2288. 1 Hat der Erblasser den Gegenstand eines vertragsmäßig angeordneten Vermächtnisses in der Absicht , den Bedachten zu beeinträchtigen , zerstört , beiseite geschafft oder beschädigt , so tritt , soweit der Erbe dadurch außerstande gesetzt ist , die Leistung zu bewirken , an die Stelle des Gegenstands der Wert . | 
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