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Trennung:
verg|leic|hb|are
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fehlt
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§ 448 Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten
BGB 546a. 1 Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück , so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen , die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist .
BGB 558a. 2 Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf 1. einen Mietspiegel ( §§ 558c , 558d ) , 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank ( § 558e ) , 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen , 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen ; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen .
BGB 661a Ein Unternehmer , der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilung an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt , dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat , hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten .