| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | verbleibenden | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | verbleibenden | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 1176 Liegen die Voraussetzungen der §§ 1163 , 1164 , 1168 , 1172 bis 1175 nur in Ansehung eines Teilbetrags der Hypothek vor , so kann die auf Grund dieser Vorschriften dem Eigentümer oder einem der Eigentümer oder dem persönlichen Schuldner zufallende Hypothek nicht zum Nachteil der dem Gläubiger verbleibenden Hypothek geltend gemacht werden . | 
|  | BGB 1182 Soweit im Falle einer Gesamthypothek der Eigentümer des Grundstücks , aus dem der Gläubiger befriedigt wird , von dem Eigentümer eines der anderen Grundstücke oder einem Rechtsvorgänger dieses Eigentümers Ersatz verlangen kann , geht die Hypothek an dem Grundstück dieses Eigentümers auf ihn über . Die Hypothek kann jedoch , wenn der Gläubiger nur teilweise befriedigt wird , nicht zum Nachteil der dem Gläubiger verbleibenden Hypothek und , wenn das Grundstück mit einem im Range gleich - oder nachstehenden Recht belastet ist , nicht zum Nachteil dieses Rechts geltend gemacht werden . | 
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