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Fachwort
Deutschunveränderten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unve|rä|nde|rten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 71. 1 Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister . Die Änderung ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden . Der Anmeldung sind eine Abschrift des die Änderung enthaltenden Beschlusses und der Wortlaut der Satzung beizufügen . In dem Wortlaut der Satzung müssen die geänderten Bestimmungen mit dem Beschluss über die Satzungsänderung , die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung und , wenn die Satzung geändert worden ist , ohne dass ein vollständiger Wortlaut der Satzung eingereicht wurde , auch mit den zuvor eingetragenen Änderungen übereinstimmen .
BGB 313. 1 Haben sich Umstände , die zur Grundlage des Vertrags geworden sind , nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen , wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten , so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden , soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls , insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung , das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann .
BGB 554a. 1 Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen , die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind , wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat . Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern , wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt . Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen .