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Fachwort
Deutschuntergebracht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unte|rgebr|acht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
0 untergebracht
BGB 1897. 3 Wer zu einer Anstalt , einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung , in welcher der Volljährige untergebracht ist oder wohnt , in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht , darf nicht zum Betreuer bestellt werden .
BGB 1906. 4 Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend , wenn dem Betreuten , der sich in einer Anstalt , einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält , ohne untergebracht zu sein , durch mechanische Vorrichtungen , Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll .