| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | tatsächlicher | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | tatsächlicher | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 585b. 2 Weigert sich ein Vertragsteil , bei der Anfertigung einer Beschreibung mitzuwirken , oder ergeben sich bei der Anfertigung Meinungsverschiedenheiten tatsächlicher Art , so kann jeder Vertragsteil verlangen , dass eine Beschreibung durch einen Sachverständigen angefertigt wird , es sei denn , dass seit der Überlassung der Pachtsache mehr als neun Monate oder seit der Beendigung des Pachtverhältnisses mehr als drei Monate verstrichen sind ; der Sachverständige wird auf Antrag durch das Landwirtschaftsgericht ernannt . Die insoweit entstehenden Kosten trägt jeder Vertragsteil zur Hälfte . | 
|  | BGB 1600. 4 Eine sozial-familiäre Beziehung nach den Absätzen 2 und 3 besteht , wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr . 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat . Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor , wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr . 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat . | 
|  | BGB 1685. 2 Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes , wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben ( sozial-familiäre Beziehung ) . Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen , wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat . | 
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