| Fachwort | 
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  | Deutsch | schriftliches   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | schrif|tl|iches  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 83 Die Überlieferung [ oder Tradition ] , von der wir hier sprechen , kommt von den Aposteln her und gibt das weiter , was diese der Lehre und dem Beispiel Jesu entnahmen und vom Heiligen Geist vernahmen . Die erste Christengeneration hatte ja noch kein schriftliches Neues Testament , und das Neue Testament selbst bezeugt den Vorgang der lebendigen Überlieferung . Die theologischen , disziplinären , liturgischen oder religiösen Überlieferungen [ oder Traditionen ] , die im Laufe der Zeit in den Ortskirchen entstanden , sind etwas anderes . Sie stellen an die unterschiedlichen Orte und Zeiten angepaßte besondere Ausdrucksformen der großen Überlieferung dar . Sie können in deren Licht unter der Leitung des Lehramtes der Kirche beibehalten , abgeändert oder auch aufgegeben werden .   | 
 | BGB 368 Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis ( Quittung ) zu erteilen . Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse , dass die Quittung in anderer Form erteilt wird , so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen .   | 
 | BGB 630 Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern . Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken . Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen . Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist , findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung .   | 
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