Fachwort |
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Deutsch | richterlicher | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | richterlicher |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| § 1479 Auseinandersetzung nach richterlicher Aufhebungsentscheidung |
| GG 13. 3 Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht , daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat , so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen , in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält , eingesetzt werden , wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre . Die Maßnahme ist zu befristen . Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper . Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden . |
| GG 13. 4 Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit , insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr , dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden . Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden ; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen . |
| GG 97. 2 Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen , welche die Gesetze bestimmen , vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden . Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen , bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten . Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden , jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes . |
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