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Fachwort
Deutschrichterlichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: richterlichen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 1449 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung
BGB 1449. 1 Mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung ist die Gütergemeinschaft aufgehoben ; für die Zukunft gilt Gütertrennung .
§ 1470 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung
BGB 1470. 1 Mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung ist die Gütergemeinschaft aufgehoben ; für die Zukunft gilt Gütertrennung .