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Fachwort
Deutschorganisierten Grundwort organisieren
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: orga|nis|iert|en
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
BGB 312b. 1 Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen , einschließlich Finanzdienstleistungen , die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden , es sei denn , dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs - oder Dienstleistungssystems erfolgt . Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung , Versicherung , Altersversorgung von Einzelpersonen , Geldanlage oder Zahlung .
GG 143a. 1 Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über alle Angelegenheiten , die sich aus der Umwandlung der in bundeseigener Verwaltung geführten Bundeseisenbahnen in Wirtschaftsunternehmen ergeben . Artikel 87e Abs . 5 findet entsprechende Anwendung . Beamte der Bundeseisenbahnen können durch Gesetz unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn einer privat-rechtlich organisierten Eisenbahn des Bundes zur Dienstleistung zugewiesen werden .