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Fachwort
Deutschnachträgliche Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: nac|ht|rä|gliche
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 184. 1 Die nachträgliche Zustimmung ( Genehmigung ) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück , soweit nicht ein anderes bestimmt ist .