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BGB 110 Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam , wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt , die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind .
BGB 311b. 1 Ein Vertrag , durch den sich der eine Teil verpflichtet , das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben , bedarf der notariellen Beurkundung . Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig , wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen .
BGB 1629. 3 Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet , so kann ein Elternteil , solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist , Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil nur im eigenen Namen geltend machen . Eine von einem Elternteil erwirkte gerichtliche Entscheidung und ein zwischen den Eltern geschlossener gerichtlicher Vergleich wirken auch für und gegen das Kind .
BGB 2292 Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden ; die Vorschrift des § 2290 Abs . 3 findet Anwendung .