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Fachwort
Deutschgegenseitigem Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: gegenseitigem
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1627 Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben . Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen , sich zu einigen .